Bewerbung

Die Bewerbung für ein Zimmer oder Appartement kann ausschließlich über unser Bewerbungsformular vorgenommen werden. Dabei gelten verschiedene Bedingungen.
Um ein Zimmer oder Appartement in einem der Wohnheime anmieten zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Bitte lesen Sie sich die Vermietungsbedingungen genau durch und bestätigen dann, dass Sie diese gelesen haben und akzeptieren. Füllen Sie dann unser Bewerbungsformular vollständig aus.
Daraufhin bekommen Sie von uns ein Zimmer-/Appartement, je nach Verfügbarkeit, per E-Mail angeboten. Bitte beachten Sie, dass Bewerbungen für einen deutlich späteren Anmietungswunsch nicht direkt berücksichtigt werden können.
Nach schriftlicher Zusage per E-Mail erhalten Sie von uns den entsprechenden Mietvertrag.

Bitte lesen Sie sich die Vermietungsbedingungen durch und bestätigen Sie das Sie diese gelesen haben.
Anschließen werden Sie zum Bewerbungsformular weitergeleitet.

Vermietungsbedingungen

Als Vermieter des Wohnheimes haben wir nach der Fördervereinbarung mit dem Land Hessen Vermietungsbedingungen akzeptiert, die auf die Förderung von Studenten abzielen. Entsprechend dem Zweck dieser Förderung vermieten wir nur an einen berechtigten Personenkreis. Als Bewerber akzeptieren Sie die im Folgenden aufgeführten Vermietungsbedingungen und versichern, dass Sie die Bedingungen in allen Punkten erfüllen und den Nachweis über die Berechtigung erbringen können (Immatrikulationsbescheinigung, Studienbescheinigung u.s.w.). Veränderungen, die zum Entzug der Wohnberechtigung führen (Beendigung des Studiums, Aufnahme einer hauptberuflichen Tätigkeit u.s.w.) sind dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen.

Sollte es zu einem Vertragsabschluss kommen, benötigen wir eine aktuelle Schufa-Auskunft.


Ein auf falschen Angaben beruhender Mietvertrag (hierzu zählen auch nachträgliche Veränderungen der Angaben, die uns nicht mitgeteilt werden), kann zur Nichtigkeit des Vertrages führen. Der Vertragspartner muss dann eine Nutzungsentschädigung in Höhe der Mietkosten zahlen und gegebenenfalls mit Schadenersatzforderungen des Vermieters rechnen.

1. Wohnberechtigt ist nur, wer

  • an einer Fachhochschule, Hochschule oder Universität immatrikuliert ist und eine entsprechende Bescheinigung vorlegen kann.
  • sich in der Ausbildung befindet und einen entsprechenden Ausbildungsvertrag vorlegen kann.
  • sich in einem Praktikum befindet.
  • ein freiwilliges soziales Jahr absolviert (mit entsprechendem Nachweis)Schüler mit einer entsprechenden Schulbescheinigung ist.
  • nicht mehr wohnberechtigt ist, aber aufgrund eines sozialen Härtefalls (z.B. Schwangerschaft, Krankheit) oder Gremientätigkeit innerhalb der studentischen Selbstverwaltung tätig ist und daher seinen Mietvertrag einmalig um ein weiteres Semester verlängern kann.


2. Mieter kann nicht sein, wer die unter 1. genannten Bedingungen erfüllt, aber

  • gleichzeitig Assistent oder Referendar ist oder aber ein vergleichbares Einkommen hat,
  • überwiegend berufstätig ist,
  • im 15. oder einem höheren Semester studiert,


Soweit wir Wohnraum an Ehepaare vermieten, liegt die Wohnberechtigung dann vor, wenn einer der beiden Partner unsere Bedingungen erfüllt.

Personendaten
Kontaktdaten
Studium
Anmietungswunsch
Zimmerwunsch*
Zimmer/Appartement Ausstattung*
Optional
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Was ist die Summe aus 3 und 2?

Kontakt
Tel 0611 - 72 45 805
E-Mail

Öffnungszeiten - Büro
Mo. - Do. 9:00 Uhr - 16:00 Uhr
Fr. 9:00 Uhr - 13:00 Uhr

Über uns

Wir die Firma WfS – Wohnen für Studis Betriebs GmbH & Co. KG vermieten Zimmer in Wohngemeinschaften sowie 1-Zimmer Appartements in Wiesbaden.

Kontakt

WfS - Wohnen für Studis Betriebs GmbH & Co. KG
Klarenthaler Straße 26
65197 Wiesbaden

+49 611 72 45 805

+49 611 72 45 806

Öffnungszeiten

Mo. - Do. 9:00 Uhr - 16:00 Uhr
Fr. 9:00 Uhr - 13:00 Uhr

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